Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums aus dem Frühjahr 2019 zu einem Gesetzesentwurf über elektronische Wertpapiere weiterentwickelt wurde.
4. November 2020
Anwaltverein begrüßt Gesetzesentwurf über elektronische Wertpapiere
04November