Nachdem Hans-Georg Maaßen in seiner Rolle als Verfassungsschutzpräsident unter anderem aufgrund seiner Äußerungen in der Causa „Chemnitz“ massiv in die Kritik geraten war, wurde er nun zum Staatssekretär ins Bundesinnenministerium berufen.
Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und die Klagen zweier Umweltverbände abgewiesen.