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Corona & Sommerurlaub – Was mache ich, wenn…?

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Wer jetzt Urlaub plant, muss noch immer mit Corona-Einschränkungen rechnen. Welche Beschränkungen müssen geduldet werden? Kann ich als Risikopatient kostenlos stornieren? Muss ich ein anderes Hotel akzeptieren? Können die zu erwartenden Einschränkungen ausreichen, um von der Reise kostenfrei zurückzutreten? Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was mache ich, wenn …

…ich am Urlaubsort oder im Hotel mit Einschränkungen konfrontiert werde?

Wenn für Ihr Urlaubsland die Reisewarnung aufgehoben wurde und Sie in das Urlaubsland zu touristischen Zwecken einreisen dürfen, werden Sie dennoch mit Einschränkungen konfrontiert sein. So kann es sein, dass Ihnen der Swimming-Pool nicht durchgängig zur Verfügung steht oder Sie à là carte essen müssen, obwohl Sie eigentlich Buffet gebucht haben.

Bei der Frage, ob es sich hierbei um Reisemängel oder um hinnehmbare Einschränkungen handelt, kommt es darauf an, ob vereinbarte Leistungen gestrichen wurden. Corona-bedingte Einschränkungen am Pool, Hotelstrand oder Buffet können unter Umständen dazu führen, dass Sie den Reisepreis mindern oder den Vertrag stornieren können. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

… ich nur einen Flug gebucht habe und bei Einreise direkt in Quarantäne müsste?

Wenn die Airline den Flug wie vereinbart durchführt, wird sie Ihnen nicht freiwillig Ihr Geld zurückzahlen wollen. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Anordnung von Quarantänemaßnahmen am Reiseziel eine gravierende Einschränkung ist. Sie sollten also versuchen, Ihr Geld zurückzubekommen. Hierbei kann Ihnen unter Umständen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr helfen.

Alternativ können Sie auch einen Gutschein der Airline akzeptieren oder den Flug direkt umbuchen, wenn das für Sie von Vorteil ist.

Ob Reisebeschränkungen für Ihr Reiseziel in Europa vorliegen, können Sie auf einer offiziellen Seite der EU prüfen.

Wenn Sie jetzt buchen möchten: Worauf Sie achten sollten

Wollen Sie jetzt eine Reise buchen, lesen Sie sich das Angebot des Reiseveranstalters genau durch. Am besten klären Sie bereits vor der Buchung ab, mit welchen Einschränkungen und Corona-Schutzmaßnahmen Sie vor Ort rechnen müssen.

Teilt Ihnen der Reiseveranstalter bereits bei der Buchung mit, dass der Pool dauerhaft gesperrt ist oder es bis auf weiteres kein Frühstücksbuffet gibt, sind die damit verbundenen Einschränkungen kein Reisemangel mehr.

Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld genau über Ihr Reiseland. Beim Auswärtigen Amt finden Sie online für jedes Land aktuelle Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise.

Zweite Infektionswelle: Kann ich kostenlos zurücktreten, wenn der Urlaub nicht stattfinden kann?

Wenn Sie jetzt eine Reise buchen, können Sie bei einer zweiten Infektionswelle kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Kommt es aufgrund des Covid-19 Virus zu massiven Einschränkungen am Urlaubsort, führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise. Damit ist davon auszugehen, dass unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen – mit der Folge, dass Sie sich vom Vertrag lösen und Ihr Geld zurückverlangen können.

 

von wpservice
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