Investitionen in Immobilienfonds mit ökologischen oder sozialen Merkmalen gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) führen nicht zu geringeren Renditen als Beteiligungen an klassischen Fonds nach Artikel 6 SFDR. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Performance-Analyse von Reax Advisory in Kooperation mit der Hochschule RheinMain, Studiengang M.Sc. Real Estate.
Im Rahmen der Masterarbeit von Lara Schweitzer wurde ein umfangreicher Datensatz von Immobilienfonds untersucht – mithilfe einer statistischen Querschnitts- und Zeitreihenanalyse über den gesamten Beobachtungszeitraum. Zudem erfolgte ein Vergleich mit einer früheren Reax-Studie aus dem Jahr 2023.
Die empirischen Ergebnisse zeigten ein einheitliches Bild: Weder beim Internen Zinsfuß (IRR) noch bei der Ausschüttungsrendite ließen sich signifikante Unterschiede zwischen den Fonds der beiden SFDR-Kategorien feststellen. In einzelnen Phasen des Fondslebenszyklus erreichten Artikel-8-Fonds den Break-Even leicht früher, während Artikel-6-Fonds zwischenzeitlich etwas höhere Renditen erzielten – beide Effekte glichen sich jedoch im Zeitverlauf aus. Der bereits 2023 beobachtete Trend zur Rendite-Konvergenz bestätigte sich somit erneut.
Erstmals wurde auch die Entwicklung der Ausschüttungsrendite detailliert analysiert. Sie stabilisierte und steigerte sich bei beiden Fondstypen mit zunehmender Laufzeit. Während Artikel-6-Fonds eine etwas frühere Stabilisierung aufwiesen, erreichten Artikel-8-Fonds ab der mittleren Laufzeit vergleichbare oder teils höhere Ausschüttungsrenditen.
Annika Dylong, Geschäftsführerin von Reax Advisory, betont:
„Die Analyse zeigt, dass es unter wirtschaftlichen Aspekten keinen Grund gibt, auf Fonds mit ESG-Merkmalen gemäß Artikel 8 SFDR zu verzichten.“
Zugleich weist sie darauf hin, dass die Angleichung der Renditeverläufe auch darauf hindeuten könnte, dass die praktische ESG-Ausrichtung eines Fonds nicht immer vollständig in der SFDR-Kategorisierung zum Ausdruck kommt. Manche Anbieter könnten Fonds bewusst in einer niedrigeren Kategorie einordnen, um regulatorischen Aufwand, Berichtspflichten oder Haftungsrisiken zu vermeiden – selbst wenn ihre Produkte höhere ESG-Standards erfüllen würden.